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Eine Hausbesitzerin wollte ihre alten, undichten Kastenfenster durch neue, energiesparende Fenster mit Isolierglas ersetzen.
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Der Auftragnehmer berücksichtigte beim Ausmessen der Fenster weder die schrägen Leibungen, noch den Anschlag in der Leibung. Daraus ergaben sich größere Öffnungsmaße, als tatsächlich vorhanden waren. Die neuen Fenster wurden zu groß geliefert. Statt die Fenster neu, auf das richtige Maß zu fertigen, wurde das Mauerwerk „angepasst“, sprich abgestemmt. Das sehr unebene Mauerwerk der Fensterleibungen wurde nicht für die Montage der Fenster vorbereitet. Die Leibungen wurden nicht begradigt und nicht verputzt. Die Fenster wurden ohne Rücksicht auf die teilweise sehr breiten Fugen eingebaut. Eine dichte Fuge zwischen Mauerwerk und Fenster, wie sie die DIN 4108 Teil 2 fordert, kann nicht realisiert werden. Das Ausfüllen der Fuge zwischen Fenster und Mauerwerk alleine mit Montageschaum erfüllt die Anforderungen der Norm nicht.
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