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Dipl. Ing. (FH) Richard Schilcher
 
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28.02.2019 -Türe zur Garage

Verbindungstüre zwischen Garage und Wohnhaus Gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung vom November 1993 § 11 Verbindung zu anderen Räumen müssen Türen zwischen der Diele bzw. Flur und der Garage feuerhemmend, dicht und selbstschließend sein.

 Tuere zur Garage.JPG
Die Türe zur Garage muss ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen, das die Forderung einer feuerhemmenden,  dichten und selbstschließend T 30 Türe bestätigt.
Eine gewöhnliche Zimmertüre, z. B. aus Holz besitzt in der Regel nicht die in der Garagenverordnung festgelegte Eigenschaft.

 
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