|
|
|
|
|
Die Besichtigung der vom Hochwasser betroffenen Objekte in Simbach/Inn, Triftern und Anzenkirchen ergab eine massive Durchfeuchtung der Bausubstanz. Ölschäden waren nur vereinzelt festzustellen. In Mitleidenschaft gezogen wurde auch die haustechnischen Einrichtungen wie Heizung und Elektroinstallation.
|
In den meisten Fällen wird der Rückbau bis auf Rohbauniveau erforderlich mit anschließender Austrocknung. Danach muss die Erneuerung der haustechnischen Einrichtungen erfolgen, der Putz erneuert und die Fußbodenkonstruktion wieder eingebaut werden. In vielen Fällen bedeutet dieser Hochwasserschaden eine Generalsanierung. Bei der erforderlichen Instandsetzung müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baugesetze eingehalten werden. Das bedeutet z. B. dass die Wärmedämmung an den Wänden und auf dem erdberührten Fußboden wesentlich dicker ausgeführt werden muss. Dies hat zum einen eine Verbesserung der Bauqualität zur Folge, erhöht jedoch die Instandsetzungskosten. Die Schätzung der zu erwartenden Schadenbeseitigungskosten erfordert eine detaillierte Schadensaufnahme, Massenermittlung und Kostenkalkulation.
|
|