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Dipl. Ing. (FH) Richard Schilcher
 
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29.08.2014 -WDVS-Verlegung der Dämmplatten

Die Verlegung der Dämmplatten ist ausschlaggebend für die Risssicherheit der nachfolgenden Gewebespachtelung. Fugen zwischen den Platten führen u. a. zu Spannungen in der Gewebespachtelung und langfristig zur Rissbildung. Kreuzfugen sind nicht zulässig.

Höhenversätze zwischen zwei nebeneinanderliegenden Plattenrändern führen zu einer ungleichmäßigen Dicke der Gewebespachtelung. Diese ungleichmäßige Schichtdicke beeinträchtigt die Eigenschaften der Gewebespachtelung im Hinblick auf thermische und hygroskopische Eigenschaften. Die Folge sind Spannungen in der Gewebespachtelung, die zu Rissen führen können. Aus diesem Grund müssen sämtliche Fugen verschlossen und Höhendifferenzen zwischen benachbarten Plattenrändern egalisiert werden. Fugen müssen mit artgleichem Dämmstoff verschlossen werden, bis zu maximal 0,5 cm Breite ist ein vom Systemhersteller empfohlener Füllschaum zulässig. Am Sockel und bei Fenstern, etc. müssen die Dämmplatten so angebracht werden, dass eine Lufthinterströmung verhindert wird. Bei Öffnungen sollen die Platten so angeordnet werden, dass der Plattenstoß nicht die Verlängerung der Leibung ist, um die Kerbspannungen in den Ecken möglichst klein zu halten.
 
WDVSPlatten.JPG

 
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