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SV Schilcher GmbH
 

Dipl. Ing. (FH) Richard Schilcher
 
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06.12.2013 -Wärmedämmverbundsystem

Ein WDVS ist zahlreichen Beanspruchungen ausgesetzt, die in einem Prüfverfahren simuliert werden und denen das System standhalten muss. Deshalb ist die Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß bauaufsichtlicher Zulassung dringend erforderlich. Nur dann sind die Standsicherheit und die bauphysikalischen Eigenschaften, sowie das optische Erscheinungsbild langfristig gewährleistet.

Stoßfestigkeit
Die Stoßfestigkeit eines WDVS muss nach ISO 7892 geprüft werden. Dabei werden die Einwirkungen von kleinen, harten Körpern, wie z. B. geworfene Steine oder ähnlichem simuliert. Auch die Einwirkung von großen, weichen Körpern, wie z. B. Anlehnen von Menschen an die Außenwand wird nachgestellt. Beanspruchungen wie Vandalismus werden nicht geprüft.
Ein WDVS kann drei Beanspruchungsgruppen unterliegen:
Beanspruchungsgruppe I:  Bereiche, die für Personen leicht zugänglich sind.
Beanspruchungsgruppe II:  Bereiche mit Stoßeinwirkung aus geworfenen oder geschlagenen Gegenständen, d. h. Bereiche bis circa 5 m über Geländehöhe.
Beanspruchungsgruppe III:  Bereiche über 5 m Höhe mit Ausnahme der Bereiche von Balkonen.

Leider werden in der bauaufsichtlichen Zulassung hinsichtlich der Ausführung zu den Beanspruchungsgruppen keine Angaben gemacht. Für welche Beanspruchungsgruppe die jeweils empfohlene Ausführung geeignet ist, finden Sie in der Regel im technischen Merkblatt des jeweiligen System-Herstellers.


 
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