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Dipl. Ing. (FH) Richard Schilcher
 
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24.09.2012 -Sinn und Zweck der Dränung

In der DIN 18195-1 wird in der Tab. 1 die Zuordnung der Abdichtungsarten nach der Wasserbeanspruchung und der Bodenart geregelt. Dabei spielt bei erdberührten Bauteilen mit wenig durchlässigem Boden die Dränung eine wesentliche Rolle. Durch den Einbau einer Dränung wird bei der

Wasserbeanspruchung durch Kapillarwasser, Haftwasser und Sickerwasser die Anforderung an die Abdichtung auf den Lastfall nichtstauendes Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit zurückgeführt. Dadurch ist eine Abdichtung nach DIN 18195-4 gegen Bodenfeuchtigkeit ausreichend. Ist der Boden wenig durchlässig und wird keine Dränung eingebaut, muss bei erdberührten Wänden mit aufstauendem Sickerwasser gerechnet werden und eine höherwertige Abdichtung nach DIN 18195-6 Abschnitt 9 ausgeführt werden.

Ist mit Grundwasser oder Hochwasser zu rechnen, macht der Einbau einer Dränung keinen Sinn, da das Wasser über die Dränleitung ohne Rückstausicherung dem Gebäude zugeführt wird und eine Bewässerung darstellt.


 
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