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Nicht in jedem Fall ist die Dränung eines Gebäudes notwendig oder sinnvoll. Die DIN 4095 unterscheidet drei Lastfälle.
Lastfall A) stark durchlässiger Boden - Abdichtung notwendig, keine Dränung erforderlich
Lastfall B) Stau- und Sickerwasser in schwachdurchlässigen Böden - Abdichtung notwendig, Dränung erforderlich
Lastfall C) Grundwasser steht an - Abdichtung notwendig, keine Dränung erforderlich
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Auch bei nichtunterkellerten Gebäuden, bei denen die Bodenplatte auf oder über dem ursprünglichen Gelände liegt, ist grundsätzlich keine Dränung erforderlich, da das Fundament nicht vor Feuchtigkeit geschützt werden muss. Bei bindigen Boden muss jedoch die Rollkiesschicht unter der Bodenplatte an die Dränung angeschlossen werden, deshalb ist eine Dränung in diesem Fall notwendig. Wenn die seitliche Hinterfüllung des Fundaments mit durchlässigem Kies ausgeführt wird, muss für den Abfluss des eindringen Wassers gesorgt werden.
Schadensfall: Bei einem nicht unterkellerten Einkaufsmarkt, Baugrund bindiger Boden, gelangte Schichtwasser unter die Bodenplatte und verursachte Feuchteschäden auf dem Boden im Gebäude. Dazu kam, dass entlang der Fundamente außen ein Graben mit durchlässigen Kies aufgefüllt wurde. In den Graben gelangte Oberflächen- und Sickerwasser. Da kein natürlicher Abfluss vorhanden war, sammelte sich das Wasser in diesem Graben. Der Sockelputz reichte bis in den Bereich mit dem feuchten, durchlässigen Kies und bekam Kontakt mit dem Wasser. Die Folge war eine massive Durchnässung des Sockelputzes mit Ausblühungen und Putzzerstörung.
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