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Vor Beginn einer Baumaßnahme sollte die Bausubstanz nahe liegender Objekte durch eine private Beweissicherung dokumentiert werden. Nur so können ungerechte Forderungen von vermeintlich geschädigten Nachbarn oder Anlieger vermieden werden.
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Um den Anschein einer Parteilichkeit zu vermeiden, ist es sinnvoll einen neutralen, unabhängigen, von der IHK bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Aufnahme des Ist-Zustandes zu beauftragen. Ein Sachverständiger aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden informiert sich über die bevorstehende Baumaßnahme und spricht den Umfang der zu sichernden Bausubstanz mit dem Auftraggeber ab. Er dokumentiert nachvollziehbar den Zustand, sowohl auf Bildern, als auch durch detaillierte Beschreibungen und Zeichnungen. Messungen, z.B. von Rissbreiten oder Lotabweichungen ergänzen die Dokumentation. Eine laufende Kontrolle von bereits bestehenden Rissen während der Maßnahme und Aufzeichnungen der Rissbewegungen ist möglich. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Beeinflussung der angrenzenden Bausubstanz nachvollziehbar. Eine private Beweissicherung hilft sowohl dem Bauherrn ungerechte Forderungen abzuwenden, als auch dem Anlieger berechtigte Forderungen durchzusetzen. Ein zeitaufwendiger und nervenraubender, sowie kostspieliger Rechtsstreit über nicht nachweisbare Beeinflussung durch die Baumaßnahme wird verhindert.
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