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Sachverhalt: Ein altes Mehrfamilienhaus wurde mit einem 14 cm dicken Wärmedämmverbundsystem (WDVS) versehen. Auf die bestehenden Dachsparren wurde eine Aufdachdämmung aufgebracht. Die alten Sparren wurden mit dem alten Außenputz bündig abgeschnitten.
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Entlang der Traufe wurden neue Stichsparren für den Dachüberstand eingebaut. Schaden: Von der Unterseite der neuen Dachschalung fließt Wasser auf den Fassadenputz bzw. auf den Oberputz des Wärmedämmverbundsystems. Ursache: Die Bauteilöffnung ergab, dass die Dachbahn/Dampfbremse zwar auf der Mauerkrone der alten Sparrenausmauerung luftdicht angeschlossen ist, jedoch die alten, abgeschnittenen Sparren nicht mehr erfasste. Dadurch gelangte über die Fugen bei den alten Sparren warme Luft aus dem Innenraum in die Fuge zwischen dem alten Putz und den Dämmplatten des WDVS´s. Hinzu kommt, dass die Dämmung des Daches und die Dämmung der Außenwand nicht fugenlos zusammengeführt wurde. Wirkung: Die Luft, die sich i der Fuge zwischen den beiden Dämmsystemen befindet, gelangt bis unter die Dachschalung, in den kalten Bereich und kondensiert dort. Fazit: Eine wesentliche Forderung bei der Ausführung von Wärmedämmung ist, dass die Dämmung fugenlos ist und keine warme Luft über offene Fugen nach außen dringen darf. (DIN 4108 Teil 7 „Luftdichtheit von Gebäuden“) Diese Forderung wurde beim Ineinandergreifen der Gewerke, Zimmerer und Maler (Dach- und Fassadendämmung), nicht ausreichend berücksichtigt.
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